Die Versorgung des Grundstücks mit Strom, Gas, Fernwärme sowie Frisch- und Abwasser ist gegebenenfalls direkt mit den zuständigen Versorgungsunternehmen abzustimmen. Ob die beabsichtigte Bebauung planungsrechtlich genehmigungsfähig ist, sollte vorab durch eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Behörde geklärt werden.
Bei Interesse können die entsprechenden Flurkarten gern bei uns eingesehen werden.
Herr Ronald Thate
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