CORONA-VORSICHTSMASSNAHMEN
Der Kundenverkehr bei der SWG findet wegen der COVID-19-Ausbreitung weiterhin unter besonderen Bedingungen statt. Im Zuge der Vorsichtsmaßnahmen wird nach wie vor um eine telefonische Terminvereinbarung gebeten. In dringenden Ausnahmefällen kann man aber auch ohne Termin zu den üblichen Sprechtagen in die Geschäftsstelle kommen. Geschäftsführer Michael Weber weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Anliegen möglichst telefonisch, postalisch oder per E-Mail vorgebracht werden können!
Auch bei Wohnungsübergaben
Auch während der Wohnungsübergaben und -abnahmetermine wird auf die COVID-19-Schutzbestimmungen geachtet. So sollen beispielsweise so wenig Personen wie möglich anwesend sein und die Abstandsregeln eingehalten werden.