Grundstücke in Genthin

Schaffen Sie Ihr eigenes Zuhause
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Grundsätzlich ist auch ein Teilerwerb von Flächen möglich.

Die Versorgung mit Medien wie Strom, Gas, Fernwärme, Frisch- und Abwasser muss ggf. mit den jeweiligen Versorgungsunternehmen geklärt werden. Ob die geplante Bebauung genehmigungsfähig ist, sollte durch eine Bauvoranfrage geklärt werden. Bei Interesse können die Flurkarten bei uns eingesehen werden.

Ansprechpartner: Herr Michael Weber

Telefon: 03933 93 39 10
Telefax: 03933 93 39 99
E-Mail: weber@swgg.de

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